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Curriculum des Privaten Studienganges
für das Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen
einschließlich des ergänzenden Studiums und des zusätzlichen
Angebotes im Bereich der Unterrichtspraxis für den
Religionsunterricht in slowenischer Sprache gemäß §12 des
Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959.
2. ALLGEMEINE BILDUNGSZIELE UND ANFORDERUNGEN
2.1. Das Studium ist im Sinne des Hochschulgesetzes 2005
unter Beachtung der Aufgaben, der leitenden Grundsätze und
der Kooperationsverpflichtung gemäß den §§ 8 bis 10 des
Hochschulgesetzes so gestaltet, dass es zu berufsbezogenen
Kompetenzen führt und das grundlegende Berufswissen dem
Stand der Wissenschaft entspricht, insbesondere wurde auf
die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an
Pflichtschulen Bedacht genommen.
2.2. Das Studium ist unter Beachtung der gesellschaftlichen,
pädagogischen, wirtschaftlichen, technologischen und
bildungspolitischen Entwicklungen als wissenschaftlich
fundierte und berufsfeldbezogene Hochschulbildung gestaltet,
wobei auf Anforderungen wie insbesondere lebensbegleitendes
Lernen, Integrative Pädagogik, lebende Fremdsprachen,
Deutsch als Zweitsprache, Individualisierung und
Differenzierung des Unterrichtes, Förderdidaktik,
Medienpädagogik, Einsatz moderner Informations- und
Kommunikationstechnologien, Kompetenzerwerb im Bereich des
e-learning, Herstellung internationaler, europäischer und
interkultureller Bezüge, Gender Mainstreaming, Stärkung
sozialer Kompetenzen, Integration von Menschen mit
Behinderung sowie Begabtenförderung einschließlich
Hochbegabten-förderung Bedacht genommen worden ist.
2.3. Das Curriculum des Studienganges Lehramt Kath. Religion
entspricht den aktuellen europäischen und internationalen
Studienstrukturen und berücksichtigt europäische und
internationale Entwicklungen.
2.4. Das Curriculum des Studienganges Lehramt Kath. Religion
erfüllt folgende Anforderungen:
2.4.1. Die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und der zu
vermittelnden Kernkompetenzen mit Curricula gleichartiger
Studien (§ 42 Abs. 4 Hochschulgesetz 2005) ist aufgrund des
positiv abgeschlossenen Begutachtungsverfahrens gegeben. Die
Dokumentation des Begutachtungsverfahrens ist Teil des
Curriculums
(Anlage 1).
2.4.1.1. Das Ersuchen des Bischöflichen Schulamtes vom
29.6.07 um Stellungnahme zum Curriculum für das Lehramt für
Katholische Religion an Pflichtschulen erging an drei mit
dem konkreten Studienangebot zu befassenden
Bildungseinrichtungen, Behörden und Institutionen:
- Universität Salzburg, Institut für Praktische Theologie,
zH Univ.-Prof. Dr. Anton Bucher
- PH Kärnten, zH Vizerektor Dr. Fritz Fuchs
- Landesschulrat für Kärnten, zH AP Dr. Claudia Egger
2.4.1.2. Mit dem Schreiben des Bischöflichen Schulamtes an
Mir Dr. Anneliese Koller und MinR Mag. Michael Bauer vom
27.7.2007 wurde das Ergebnis des externen
Begutachtungsverfahrens dem Bundesministerium mitgeteilt.
„Von Seiten der Pädagogischen Hochschule Kärnten und der
Universität Salzburg wurde im genannten Zeitraum keine
Stellungnahme übermittelt, also darf eine Befürwortung
unseres Curriculums im Anerkennungsverfahren des
Bundes-ministeriums angenommen werden.“
2.4.1.3. Die positive Stellungnahme des LSR f. Kärnten von
AP Dr. Egger ist in der Anlage 2 des Curriculums.
2.5. Der studienübergreifende (studienfachbereichs- und
studiengangs-übergreifende) Charakter der einzelnen
Studienangebote in den Bereichen der Aus-, Fort- und
Weiterbildung wurde angestrebt.
2.5.1. Die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen
Module (2, 6, 7, 11, 12, 16, 17, 21, 22, 23, 26, 27) mit den
theologischen und religionsdidaktischen Schwerpunkten haben
nach Vorgabe des Diözesanbischofs Dr. Alois Schwarz die
unterschiedlichen Teilgebiete der Theologie (systematische
Theologie, praktische Theologie, Dogmatik,
Kirchengeschichte, Bibeltheologie) untereinander und mit den
einzelnen Lehrveranstaltungen der jeweiligen fachbezogenen,
schul-typen-spezifischen und speziellen Didaktiken zu
vernetzen. Die Umsetzung dieses kircheninternen
Kooperationsauftrages wird vor dem Beginn jedes Moduls im
Rahmen von Modulteamsitzungen geplant, vom/von der
Modulverantwortlichen koordiniert, evaluiert und in einem
Modulbericht dokumentiert. Das Formularkonzept (Anlage 3)
für die Modulberichte wird begleitend zur Durchführung der
einzelnen Module weiterentwickelt und beinhaltet auch die
detaillierte Darlegung der Zeiten und Formen der unterrichtlichen Begleitung und des begleiteten
Selbststudiums. In den Modulberichten wird ebenfalls
dokumentiert in welchem zeitlichen Ausmaß und zu welchem
Themenschwerpunkt die Lehrenden sich im Rahmen ihrer
Lehrveranstaltung bei der „Pädagogischen Werkstatt“
einbringen bzw. eingebracht haben.
Dieses Formularkonzept wird für jede/n einzelne/n
Studierende/n so adaptiert, dass die geforderten
Leistungsnachweise der einzelnen Lehrveranstaltungen und die
entsprechenden Literaturlisten eingetragen sind. Ebenso ist
es vorgesehen auf diesen Modulformularen die Beurteilungen
einzutragen bzw. die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche
Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen zu
bestätigen.
2.5.2. Die humanwissenschaftlichen Module (3, 8, 13, 18, 28)
sind in dieser komprimierten Form zusammengestellt, damit
die Anrechnung von bereits absolvierten
humanwissenschaftlichen Studien und die Absolvierung von
fachspezifischen Modulen für jene Studierenden, die bereits
ein Lehramtsstudium absolviert haben, einfach möglich ist.
Die Zusammenschau und die Abstimmung der einzelnen
Lehrveranstaltungen in den oben genannten
humanwissenschaftlichen Modulen werden vor der konkreten
Umsetzung durch den/die Modulverantwortliche organisiert,
evaluiert und in den Modulberichten dokumentiert. Ebenso
werden durch kontinuierlichen Austausch der jeweiligen
Modulverantwortlichen die Querverbindungen der
humanwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen zu den Modulen
der schulpraktischen Studien hergestellt, eine Umsetzung der
Theorien in den Praxisstunden vorbereitet und die
Rückkoppelung der praktischen Erfahrungen und der
situationsbezogenen Problemstellungen in die
Lehrveranstaltungen forciert. Diese Akkordierung wird in den
Modulberichten festgehalten. Das Formularkonzept (Anlage 3)
für die Modulberichte wird begleitend zur Durchführung der
einzelnen Module weiterentwickelt und beinhaltet auch die
detaillierte Darlegung der Zeiten und Formen der
unterrichtlichen Begleitung und des begleiteten
Selbststudiums. In den Modulberichten wird ebenfalls
dokumentiert in welchem zeitlichen Ausmaß und zu welchem
Themenschwerpunkt die Lehrenden sich im Rahmen ihrer
Lehrveranstaltung bei der „Pädagogischen Werkstatt“
einbringen bzw. eingebracht haben.
Dieses Formularkonzept wird für jede/n einzelne/n
Studierende/n so adaptiert, dass die geforderten
Leistungsnachweise der einzelnen Lehrveranstaltungen und die
entsprechenden Literaturlisten eingetragen sind. Ebenso ist
vorgesehen auf diesen Modulformularen die Beurteilungen
einzutragen bzw. die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche
Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen zu
bestätigen.
2.5.3. Die Modulreihe „Forschendes und entwickelndes Lehren
und Lernen“ (4, 9, 14, 19, 24, 29) ist so konzipiert, dass
alle Lehrveranstaltungen sich mit ihrem je eigenen
Studienfachsprofil bei den konkreten Modulthemen einbringen.
Das Modul 4 ist das Basismodul, auf dem alle weiteren
aufbauen. Die Modulreihe beinhaltet u.a. auch eine
kontinuierliche Forschungswerkstatt, in der die Grundlagen
des forschenden und entwickelnden Lehrens und Lernens
erarbeitet, geübt und weiterentwickelt werden bis zur
Vorbereitung der Bachelorarbeit. Eingeladen werden zu dieser
Forschungswerkstatt auch alle MitarbeiterInnen der KPHE, die
selbst ein Forschungsprojekt bearbeiten und
ReligionslehrerInnen, die ein berufsfeld-bezogenes
Forschungsvorhaben entwickeln. Damit hat diese Modulreihe
einen studiengangsübergreifenden Charakter und bildet die
Brücke zum lebenslangen forschenden und entwickelnden Lehren
und Lernen.
zB Modul 4: Menschenbilder. Der Mensch im Blickfeld und
Mittelpunkt. Religionspädagogische Zugänge (christliche
Lebensdimensionen). Mensch und Medien (kritische Beleuchtung
des Umganges des Menschen mit Medien). Mensch in den
audiovisuellen Medien (Impulsfilme für den
Religionsunterricht). Umsetzung im Rahmen der Schulpraxis.
Der Mensch auf der Suche nach Spiritualität
(Persönlichkeitsbildung). Einführung in die Lernform des
Blended learning.
Leistungsnachweis: studienfachsübergreifende
(Humanwissenschaften und ergänzende Studien) Projektarbeit
zum Thema Menschenbild: Didaktische Bearbeitung eines
konkreten Menschenbildes einer eindrucksvollen
Persönlichkeit.
Die Zusammenschau und die Abstimmung der einzelnen
Lehrveranstaltungen in den oben genannten
studienfachsübergreifenden Modulen werden vor der konkreten
Umsetzung durch den/die Modulverantwortliche/n organisiert,
evaluiert und in den Modulberichten dokumentiert.
Das Formularkonzept (Anlage 3) für die Modulberichte wird
begleitend zur Durchführung der einzelnen Module
weiterentwickelt und beinhaltet auch die detaillierte
Darlegung der Zeiten und Formen der unterrichtlichen
Begleitung und des begleiteten Selbststudiums. In den
Modulberichten wird ebenfalls dokumentiert in welchem
zeitlichen Ausmaß und zu welchem Themenschwerpunkt die
Lehrenden sich im Rahmen ihrer Lehrveranstaltung bei der
„Forschungswerkstatt“ eingebracht haben. Dieses
Formularkonzept wird für jede/n einzelne/n Studierende/n so
adap-tiert, dass die geforderten Leistungsnachweise der
einzelnen Lehrveranstaltungen und die entsprechenden
Literaturlisten eingetragen sind. Ebenso ist vorgesehen auf
diesen Modulformularen die Beurteilungen einzutragen bzw.
die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Teilnahme an den
einzelnen Lehrveranstaltungen zu bestätigen.
2.5.4. Im Rahmen der Modulreihe „Schulpraktische Studien“
hat die „Pädagogische Werkstatt“ ihren Platz. zB werden im
Studienjahr 2007/08 die beiden konkreten thematischen
Fragestellungen „Das Leiden und die Gottesliebe, die
Theodizeefrage“ und „Dein Glaube hat dich geheilt –
Heilungswunder theologisch anspruchsvoll und kindgerecht
darstellen“ von Fachtheologen unterschiedlicher theol.
Disziplinen, von FachdidaktikerInnen, von
ReligionslehrerInnen und PraxislehrerInnen im Rahmen der
„Pädagogischen Werkstatt“ beleuchtet und sowohl theoretische
wie auch praxisbezogene Zugänge eröffnet. Diese
studienfachs- und studiengangs-übergreifende Bearbeitung
eines thematischen Schwerpunktes durch ein
modul-übergreifendes Team von Lehrenden ist die Grundlage für
die Studierenden, dass sie zum vorgegebenen Thema selbst
eine Unterrichtseinheit entwickeln und dabei im Rahmen der
Unterrichtsanalyse die entwicklungspsy-chologischen
Grundlagen, theologische Zugänge zum Thema,
religionspädagogische sowie methodisch-didaktische
Überlegungen mit korrelativen Elementen, Lehr- und
Lernziel-formulierungen, die Planung des konkreten
Stundenablaufes sowie die Erstellung und Vorbereitung
benötigter Materialien und Medien einbeziehen.
2.6. Die Möglichkeit zur Anerkennung von Studien bzw. Teilen
von Studien wird durch die studienfachbezogene
Modulgestaltung (siehe 2 a, b) berücksichtigt.
2.7. Das Curriculum ist modular gestaltet und weist
studienfachbereichs- und studiengangs-übergreifende Module
(siehe §4) auf. Die Module sind entsprechend der Anlage zur
HCV aufgebaut.
2.8. Aufbauende Module sind im Curriculum als solche
gekennzeichnet und setzen für den Fortbesuch von
Studienveranstaltungen den erfolgreichen Abschluss der
jeweiligen Studienveranstaltung im vorangehenden Modul
voraus.
2.9. Das Curriculum ermöglicht die Durchführung des Studiums
unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter
Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen
Lernumgebungen. Module mit vorwiegend fachdidaktischen und
schulpraktischen Inhalten werden als Präsenzstudium
angeboten und geführt. Die Absolvierung des Studiums in der
Mindeststudiendauer ist gewährleistet. Die detaillierte
Aufschlüsselung des Zeitausmaßes der unterrichtlichen
Begleitung bzw. des begleiteten Selbststudiums ist im
jeweiligen Modulbericht dokumentiert. Die zuständigen
Modulverantwortlichen sind für die Dokumentation in den
Modul-berichten zuständig.
2.10. Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium
ist gemäß § 3 Hochschul-Zulassungsverordnung der Nachweis
der allgemeinen Universitätsreife bzw. der
Studienberechtigungsprüfung sowie der Nachweis der Eignung
zum Bachelorstudium.
Mit jedem Aufnahmewerber, jeder Aufnahmewerberin wird ein
individuelles Eignungs- und Beratungsgespräch geführt.
Darüber hinaus sind im Hinblick auf die Ausübung des Berufs
als Religionslehrer/in folgende Nachweise zu erbringen:
- engagierte christliche Lebensführung
- aktive Beteiligung am religiösen Leben (Jugend- und
Jungschararbeit,
Pfarrgemeinderat, Liturgie,…)
- Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sprech- und Stimmleistung
2.11. Im Sinne des § 10 Abs. 2 der
Hochschul-Curriculaverordnung – HCV können über die 180
ECTS-Credits hinaus zusätzliche
Studienveranstaltungen/Module aus sämtlichen
Studienfachbereichen oder – im Rahmen eines
außerordentlichen Studiums – auch aus Angeboten der
Lehrerfort- und -weiterbildung im Ausmaß von höchstens 30
ECTS-Credits gewählt werden. |