Bakkalaureatsstudium
"Katholischer Religionsunterricht für den Pflichtschulbereich"


Allgemeine Bildungsziele und Anforderungen
 
 

Curriculum des Privaten Studienganges
für das Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen
einschließlich des ergänzenden Studiums und des zusätzlichen Angebotes im Bereich der Unterrichtspraxis für den Religionsunterricht in slowenischer Sprache gemäß §12 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959.


2. ALLGEMEINE BILDUNGSZIELE UND ANFORDERUNGEN

2.1. Das Studium ist im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 unter Beachtung der Aufgaben, der leitenden Grundsätze und der Kooperationsverpflichtung gemäß den §§ 8 bis 10 des Hochschulgesetzes so gestaltet, dass es zu berufsbezogenen Kompetenzen führt und das grundlegende Berufswissen dem Stand der Wissenschaft entspricht, insbesondere wurde auf die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Pflichtschulen Bedacht genommen.

2.2. Das Studium ist unter Beachtung der gesellschaftlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, technologischen und bildungspolitischen Entwicklungen als wissenschaftlich fundierte und berufsfeldbezogene Hochschulbildung gestaltet, wobei auf Anforderungen wie insbesondere lebensbegleitendes Lernen, Integrative Pädagogik, lebende Fremdsprachen, Deutsch als Zweitsprache, Individualisierung und Differenzierung des Unterrichtes, Förderdidaktik, Medienpädagogik, Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, Kompetenzerwerb im Bereich des e-learning, Herstellung internationaler, europäischer und interkultureller Bezüge, Gender Mainstreaming, Stärkung sozialer Kompetenzen, Integration von Menschen mit Behinderung sowie Begabtenförderung einschließlich Hochbegabten-förderung Bedacht genommen worden ist.

2.3. Das Curriculum des Studienganges Lehramt Kath. Religion entspricht den aktuellen europäischen und internationalen Studienstrukturen und berücksichtigt europäische und internationale Entwicklungen.

2.4. Das Curriculum des Studienganges Lehramt Kath. Religion erfüllt folgende Anforderungen:

2.4.1. Die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und der zu vermittelnden Kernkompetenzen mit Curricula gleichartiger Studien (§ 42 Abs. 4 Hochschulgesetz 2005) ist aufgrund des positiv abgeschlossenen Begutachtungsverfahrens gegeben. Die Dokumentation des Begutachtungsverfahrens ist Teil des Curriculums
(Anlage 1).

2.4.1.1. Das Ersuchen des Bischöflichen Schulamtes vom 29.6.07 um Stellungnahme zum Curriculum für das Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen erging an drei mit dem konkreten Studienangebot zu befassenden Bildungseinrichtungen, Behörden und Institutionen:
- Universität Salzburg, Institut für Praktische Theologie, zH Univ.-Prof. Dr. Anton Bucher
- PH Kärnten, zH Vizerektor Dr. Fritz Fuchs
- Landesschulrat für Kärnten, zH AP Dr. Claudia Egger

2.4.1.2. Mit dem Schreiben des Bischöflichen Schulamtes an Mir Dr. Anneliese Koller und MinR Mag. Michael Bauer vom 27.7.2007 wurde das Ergebnis des externen Begutachtungsverfahrens dem Bundesministerium mitgeteilt.
„Von Seiten der Pädagogischen Hochschule Kärnten und der Universität Salzburg wurde im genannten Zeitraum keine Stellungnahme übermittelt, also darf eine Befürwortung unseres Curriculums im Anerkennungsverfahren des Bundes-ministeriums angenommen werden.“

2.4.1.3. Die positive Stellungnahme des LSR f. Kärnten von AP Dr. Egger ist in der Anlage 2 des Curriculums.

2.5. Der studienübergreifende (studienfachbereichs- und studiengangs-übergreifende) Charakter der einzelnen Studienangebote in den Bereichen der Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde angestrebt.

2.5.1. Die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Module (2, 6, 7, 11, 12, 16, 17, 21, 22, 23, 26, 27) mit den theologischen und religionsdidaktischen Schwerpunkten haben nach Vorgabe des Diözesanbischofs Dr. Alois Schwarz die unterschiedlichen Teilgebiete der Theologie (systematische Theologie, praktische Theologie, Dogmatik, Kirchengeschichte, Bibeltheologie) untereinander und mit den einzelnen Lehrveranstaltungen der jeweiligen fachbezogenen, schul-typen-spezifischen und speziellen Didaktiken zu vernetzen. Die Umsetzung dieses kircheninternen Kooperationsauftrages wird vor dem Beginn jedes Moduls im Rahmen von Modulteamsitzungen geplant, vom/von der Modulverantwortlichen koordiniert, evaluiert und in einem Modulbericht dokumentiert. Das Formularkonzept (Anlage 3) für die Modulberichte wird begleitend zur Durchführung der einzelnen Module weiterentwickelt und beinhaltet auch die detaillierte Darlegung der Zeiten und Formen der unterrichtlichen Begleitung und des begleiteten Selbststudiums. In den Modulberichten wird ebenfalls dokumentiert in welchem zeitlichen Ausmaß und zu welchem Themenschwerpunkt die Lehrenden sich im Rahmen ihrer Lehrveranstaltung bei der „Pädagogischen Werkstatt“ einbringen bzw. eingebracht haben.
Dieses Formularkonzept wird für jede/n einzelne/n Studierende/n so adaptiert, dass die geforderten Leistungsnachweise der einzelnen Lehrveranstaltungen und die entsprechenden Literaturlisten eingetragen sind. Ebenso ist es vorgesehen auf diesen Modulformularen die Beurteilungen einzutragen bzw. die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen zu bestätigen.

2.5.2. Die humanwissenschaftlichen Module (3, 8, 13, 18, 28) sind in dieser komprimierten Form zusammengestellt, damit die Anrechnung von bereits absolvierten humanwissenschaftlichen Studien und die Absolvierung von fachspezifischen Modulen für jene Studierenden, die bereits ein Lehramtsstudium absolviert haben, einfach möglich ist. Die Zusammenschau und die Abstimmung der einzelnen Lehrveranstaltungen in den oben genannten humanwissenschaftlichen Modulen werden vor der konkreten Umsetzung durch den/die Modulverantwortliche organisiert, evaluiert und in den Modulberichten dokumentiert. Ebenso werden durch kontinuierlichen Austausch der jeweiligen Modulverantwortlichen die Querverbindungen der humanwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen zu den Modulen der schulpraktischen Studien hergestellt, eine Umsetzung der Theorien in den Praxisstunden vorbereitet und die Rückkoppelung der praktischen Erfahrungen und der situationsbezogenen Problemstellungen in die Lehrveranstaltungen forciert. Diese Akkordierung wird in den Modulberichten festgehalten. Das Formularkonzept (Anlage 3) für die Modulberichte wird begleitend zur Durchführung der einzelnen Module weiterentwickelt und beinhaltet auch die detaillierte Darlegung der Zeiten und Formen der unterrichtlichen Begleitung und des begleiteten Selbststudiums. In den Modulberichten wird ebenfalls dokumentiert in welchem zeitlichen Ausmaß und zu welchem Themenschwerpunkt die Lehrenden sich im Rahmen ihrer Lehrveranstaltung bei der „Pädagogischen Werkstatt“ einbringen bzw. eingebracht haben.
Dieses Formularkonzept wird für jede/n einzelne/n Studierende/n so adaptiert, dass die geforderten Leistungsnachweise der einzelnen Lehrveranstaltungen und die entsprechenden Literaturlisten eingetragen sind. Ebenso ist vorgesehen auf diesen Modulformularen die Beurteilungen einzutragen bzw. die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen zu bestätigen.

2.5.3. Die Modulreihe „Forschendes und entwickelndes Lehren und Lernen“ (4, 9, 14, 19, 24, 29) ist so konzipiert, dass alle Lehrveranstaltungen sich mit ihrem je eigenen Studienfachsprofil bei den konkreten Modulthemen einbringen. Das Modul 4 ist das Basismodul, auf dem alle weiteren aufbauen. Die Modulreihe beinhaltet u.a. auch eine kontinuierliche Forschungswerkstatt, in der die Grundlagen des forschenden und entwickelnden Lehrens und Lernens erarbeitet, geübt und weiterentwickelt werden bis zur Vorbereitung der Bachelorarbeit. Eingeladen werden zu dieser Forschungswerkstatt auch alle MitarbeiterInnen der KPHE, die selbst ein Forschungsprojekt bearbeiten und ReligionslehrerInnen, die ein berufsfeld-bezogenes Forschungsvorhaben entwickeln. Damit hat diese Modulreihe einen studiengangsübergreifenden Charakter und bildet die Brücke zum lebenslangen forschenden und entwickelnden Lehren und Lernen.
zB Modul 4: Menschenbilder. Der Mensch im Blickfeld und Mittelpunkt. Religionspädagogische Zugänge (christliche Lebensdimensionen). Mensch und Medien (kritische Beleuchtung des Umganges des Menschen mit Medien). Mensch in den audiovisuellen Medien (Impulsfilme für den Religionsunterricht). Umsetzung im Rahmen der Schulpraxis. Der Mensch auf der Suche nach Spiritualität (Persönlichkeitsbildung). Einführung in die Lernform des Blended learning.
Leistungsnachweis: studienfachsübergreifende (Humanwissenschaften und ergänzende Studien) Projektarbeit zum Thema Menschenbild: Didaktische Bearbeitung eines konkreten Menschenbildes einer eindrucksvollen Persönlichkeit.
Die Zusammenschau und die Abstimmung der einzelnen Lehrveranstaltungen in den oben genannten studienfachsübergreifenden Modulen werden vor der konkreten Umsetzung durch den/die Modulverantwortliche/n organisiert, evaluiert und in den Modulberichten dokumentiert.
Das Formularkonzept (Anlage 3) für die Modulberichte wird begleitend zur Durchführung der einzelnen Module weiterentwickelt und beinhaltet auch die detaillierte Darlegung der Zeiten und Formen der unterrichtlichen Begleitung und des begleiteten Selbststudiums. In den Modulberichten wird ebenfalls dokumentiert in welchem zeitlichen Ausmaß und zu welchem Themenschwerpunkt die Lehrenden sich im Rahmen ihrer Lehrveranstaltung bei der „Forschungswerkstatt“ eingebracht haben. Dieses Formularkonzept wird für jede/n einzelne/n Studierende/n so adap-tiert, dass die geforderten Leistungsnachweise der einzelnen Lehrveranstaltungen und die entsprechenden Literaturlisten eingetragen sind. Ebenso ist vorgesehen auf diesen Modulformularen die Beurteilungen einzutragen bzw. die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen zu bestätigen.

2.5.4. Im Rahmen der Modulreihe „Schulpraktische Studien“ hat die „Pädagogische Werkstatt“ ihren Platz. zB werden im Studienjahr 2007/08 die beiden konkreten thematischen Fragestellungen „Das Leiden und die Gottesliebe, die Theodizeefrage“ und „Dein Glaube hat dich geheilt – Heilungswunder theologisch anspruchsvoll und kindgerecht darstellen“ von Fachtheologen unterschiedlicher theol. Disziplinen, von FachdidaktikerInnen, von ReligionslehrerInnen und PraxislehrerInnen im Rahmen der „Pädagogischen Werkstatt“ beleuchtet und sowohl theoretische wie auch praxisbezogene Zugänge eröffnet. Diese studienfachs- und studiengangs-übergreifende Bearbeitung eines thematischen Schwerpunktes durch ein modul-übergreifendes Team von Lehrenden ist die Grundlage für die Studierenden, dass sie zum vorgegebenen Thema selbst eine Unterrichtseinheit entwickeln und dabei im Rahmen der Unterrichtsanalyse die entwicklungspsy-chologischen Grundlagen, theologische Zugänge zum Thema, religionspädagogische sowie methodisch-didaktische Überlegungen mit korrelativen Elementen, Lehr- und Lernziel-formulierungen, die Planung des konkreten Stundenablaufes sowie die Erstellung und Vorbereitung benötigter Materialien und Medien einbeziehen.

2.6. Die Möglichkeit zur Anerkennung von Studien bzw. Teilen von Studien wird durch die studienfachbezogene Modulgestaltung (siehe 2 a, b) berücksichtigt.

2.7. Das Curriculum ist modular gestaltet und weist studienfachbereichs- und studiengangs-übergreifende Module (siehe §4) auf. Die Module sind entsprechend der Anlage zur HCV aufgebaut.

2.8. Aufbauende Module sind im Curriculum als solche gekennzeichnet und setzen für den Fortbesuch von Studienveranstaltungen den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Studienveranstaltung im vorangehenden Modul voraus.

2.9. Das Curriculum ermöglicht die Durchführung des Studiums unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen Lernumgebungen. Module mit vorwiegend fachdidaktischen und schulpraktischen Inhalten werden als Präsenzstudium angeboten und geführt. Die Absolvierung des Studiums in der Mindeststudiendauer ist gewährleistet. Die detaillierte Aufschlüsselung des Zeitausmaßes der unterrichtlichen Begleitung bzw. des begleiteten Selbststudiums ist im jeweiligen Modulbericht dokumentiert. Die zuständigen Modulverantwortlichen sind für die Dokumentation in den Modul-berichten zuständig.

2.10. Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium ist gemäß § 3 Hochschul-Zulassungsverordnung der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife bzw. der Studienberechtigungsprüfung sowie der Nachweis der Eignung zum Bachelorstudium.
Mit jedem Aufnahmewerber, jeder Aufnahmewerberin wird ein individuelles Eignungs- und Beratungsgespräch geführt. Darüber hinaus sind im Hinblick auf die Ausübung des Berufs als Religionslehrer/in folgende Nachweise zu erbringen:
- engagierte christliche Lebensführung
- aktive Beteiligung am religiösen Leben (Jugend- und Jungschararbeit,
  Pfarrgemeinderat, Liturgie,…)
- Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sprech- und Stimmleistung

2.11. Im Sinne des § 10 Abs. 2 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV können über die 180 ECTS-Credits hinaus zusätzliche Studienveranstaltungen/Module aus sämtlichen Studienfachbereichen oder – im Rahmen eines außerordentlichen Studiums – auch aus Angeboten der Lehrerfort- und -weiterbildung im Ausmaß von höchstens 30 ECTS-Credits gewählt werden.

   
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