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Curriculum des Privaten Studienganges
für das Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen
einschließlich des ergänzenden Studiums und des zusätzlichen
Angebotes im Bereich der Unterrichtspraxis für den
Religionsunterricht in slowenischer Sprache gemäß §12 des
Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959.
3. QUALIFIKATIONSPROFIL
Das Qualifikationsprofil beruht auf der Grundlage des von
der Evangelischen Religionspädagogischen Akademie erstellten
Qualifikations- und Kompetenzen-kataloges.
3.1. PRINZIP ÄQUVALENZ
Das „Prinzip Äquivalenz“ bedeutet, dass die Ausbildung von
Religionslehrerinnen in quantitativer und qualitativer
Hinsicht vergleichbare Standards gegenüber der übrigen
LehrerInnenbildung aufweist. Dasselbe gilt hinsichtlich
Struktur und Organisationsform des Studiums gemäß den
Richtlinien des Hochschulgesetzes 2005 und der
Curriculaverordnung vom 21.12.2006 des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die
ReligionslehrerInnenausbildung ist eine spezifische Form
pädagogischer Qualifikation und Professionalisierung.
3.2. PRINZIP FOKUSSIERUNG
„Fokussierung“ meint den wichtigen Gesichtspunkt, dass
Gestaltung und Schwer-punkte von
ReligionslehrerInnenausbildung wesentlich vom
Ausbildungsziel und den damit verbundenen Kompetenzen her
definiert wird. Eine solche finale Kausalität zieht eine
Reihe von Konsequenzen nach sich: die gegenseitige
Durchdringung und Integration von humanwissenschaftlichen,
fachwissenschaftlichen,
persönlichkeits-orientiert-spirituellen und schulpraktischen
Disziplinen; Sensibilität für die spezifisch
religionstheoretischen Anteile in den
human-wissenschaftlichen Fächern (z.B. Religionspsychologie,
Religionssoziologie, Theorien religiöser Erziehung),
fachdidaktische Ausrichtung im gesamten theologischen
Fächerkanon; persönlich-keitsorientiert-spirituellen Formung
nicht nur als punktuelle Akzente, sondern als durchgängige
Perspektive.
3.3. PRINZIP GLEICHZEITIGKEIT
Die Ausbildung zum/zur Religionslehrer/in erfolgt unter
Berücksichtigung eines permanenten Theorie-Praxiszirkels mit
theoriegeleiteten schulpraktischen Übungen und mit
praxisbezogenentheoretischen Lehrveranstaltungen. Ebenso
soll die humanwissenschaftlich-pädagogische
Auseinandersetzung von Beginn an mit der
fachwissenschaftlichen Komponente in Verbindung stehen. Ein
solches Prinzip der Gleichzeitigkeit ist nicht nur im
Hinblick auf einen möglichst ganzheitlich-integralen
Lernprozess von Bedeutung, es ist auch unabdingbar, wenn
nach der Studien-eingangsphase auch eine nochmalige Prüfung
bzw. Abklärung des Berufswunsches und –zieles stattfindet.
3.4. PRINZIP HOMOGENITÄT UND KONTINUITÄT
Die Ausbildung zu LehrerInnenpersönlichkeiten, die in
Unterricht und Schule die relevanten religionspädagogischen
Schlüsselkompetenzen mitbringen sollen, wird in vielen
Bereichen auf Formen prozessualen Lernens in überschaubaren
homogenen Seminargruppen angewiesen sein, in denen
Entwicklungsverläufe, Wachstums- und Reifungsprozesse über
längere Zeiträume hinweg kontinuierlich verfolgt und
begleitet werden können. Derartige Erfahrungen können nicht
im Klima anonymer Großlehrveranstaltungen gemacht werden,
sondern benötigen ausreichend Bedingungen für intensive
organische Arbeit in entsprechend strukturierten Gruppen.
Den unterschiedlichen Lernerfahrungen und Wissenspotentialen
im Vorfeld der Ausbildung ist durch individuell gestaltete
Sozialphasen Rechnung zu tragen, sodass eine den
Erfordernissen entsprechende und den Bedarf
berücksichtigende Begleitung möglich ist.
3.5. PRINZIP BERUFSBEZOGENHEIT
Dieses Prinzip ist bereits in den bisher genannten Punkten
inkludiert, vor allem im Prinzip der Fokussierung. Da im
Bildungsbereich der LehrerInnen gemäß Hochschulgesetz 2005
der Forschung ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird,
ist der Berufsfeldbezogenheit religionspädagogischer
Forschung Beachtung zu schenken. Neben einem Anteil an
allgemeinen Forschungsanliegen (etwa im Bereich
Methodologie, aber auch bei Kooperationen in übergeordneten
Forschungs-projekten) haben berufsfeldbezogene Spezifika im
Forschen angehender Religions-lehrerInnen und deren
Professorinnen und Professoren hohe Bedeutung.
3.6. PRINZIP DIFFERENZIERUNG
Schon bisher liegen in der Ausbildung von
ReligionslehrerInnen unterschiedliche Modelle von
Ausbildungswegen vor. Die Vielfalt von
Ausbildungsmöglichkeiten stellt letztlich eine Bereicherung
für die verschiedenen beruflichen Biographien dar und
ermöglicht unterschiedlichen Interessentengruppen den Zugang
zum Studium. Der in Kärnten schon seit Errichtung der
Religionspädagogischen Akademie eingeschlagene Weg der
Studienform mit Fernlehreanteilen wird weitergeführt und
professionalisiert. Eine Weiterentwicklung dieser
Ausbildungsform im Rahmen des vom Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kunst genehmigte und seit dem
Studienjahr 2003/04 an der RPA Klagenfurt geführte
Studienversuch „Distance learning mit Coaching“ im
Zusammenhang mit der Modularisierung gemäß Hochschulgesetz
2005 wird vorgenommen. Schon bisher werden die
schulpraktischen Studien und die fach- bzw.
schulstufendidaktische Lehrveran-staltungen in Präsenzphase
durchgeführt. Die Aufteilung bei allen anderen Bereichen und
Lehrveranstaltungen ist 50% Präsenzphasen und 25%
Teletutoring als Online Präsenzphase und 25% Selbststudium
in Fernlehre. Dabei gilt es weiterhin darauf zu achten, dass
die face-to-face Begleitung und Lehre überall dort
ermöglicht wird, wo die unmittelbare Kommunikation für das
Verständnis und Lernen des Lehrstoffes notwendig ist.
3.7. PRINZIP KOOPERATION UND SYNERGIE
Je besser all die genannten Prinzipien erfüllt werden
können, umso ergiebiger könnten sich dann auch mögliche
Kooperationen, Vernetzungen und Interaktionen mit anderen
Bildungseinrichtungen erweisen. Zunächst ist die Identität
einer eigenständigen Ausbildungsphilosophie anzustreben, um
ein qualitativ hochwertiges Berufsprofil sicherzustellen.
Wenn dies gewährleistet ist, können in der Folge auch
unterschiedliche Möglichkeiten von Synergien angedacht und
im Sinne fruchtbarer Zusammenarbeit genutzt werden. |